| GPL- Schulvorschrift |
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Die Segelflugschule wird unabhängig von unserer Motorflugschule geführt. Die Verantwortung über den Ablauf und die Inhalte der Kurse tragen die Segelfluglehrer. Ansprechpartner sind alle Segelfluglehrer gemäß aufliegender Liste bei Unklarheiten Janach Fritz. Die Schulung teilt sich in den theoretischen und den praktischen Teil. Das Ende der Ausbildung ist die erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung zum Segelflugpiloten. Im Rahmen der praktischen Ausbildung können die Berechtigungen zu den Startarten Flugzeugschlepp und Hilfsmotorstart erworben werden. Der Erwerb eines Funksprechzeugnisses ist nicht Inhalt der Ausbildung zum Segelflugpiloten, sollte aber durch jeden Scheininhaber im Sinne der eigenen Sicherheit erfolgen.
Unterrichtsleitfaden
Je nach Bedarf wird seitens der Sektion Segelflug und den Segelfluglehrern ein Theoriekurs angesetzt. Der Kursbesuch ist Voraussetzung zum Antritt zur theoretischen Prüfung. Der zeitliche Umfang beträgt ca. 50 Stunden die im Rahmen eines festen Kursplanes vorgetragen werden. Die Vortragenden sind entweder Fluglehrer oder besonders für das jeweilige Unterrichtsgebiet geeignete Fachleute. Vorträge finden in folgenden Gegenständen statt. Flugzeugkunde, Grundlagen Motorkunde Aerodynamik Instrumentenkunde Verhalten in besonderen Fällen Wetter Erste Hilfe Recht Geographie, Navigation, Den Abschluss des Kurses bildet die theoretische Prüfung die direkt in unserer Schule abgenommen und bewertet wird. Alle Segelfluglehrer sind im praktischen Ausbildungsbetrieb integriert. Eine Festlegung auf ausschließlich einen Lehrer ist nicht erforderlich wir schulen alle gemäß unseren zeitlichen Möglichkeiten. Jeder Flugschüler ist für die "Einteilung" seiner Lehrer selbst verantwortlich. Reservierungen und Eintragungen im Reservierungsbuch sind immer im eigenen Namen und im Namen des Lehrers durchzuführen. Für jeden Schüler gelten die veröffentlichten Benützungsbedingungen des Flugplatzes. Der Fluglehrer ist für deren Einhaltung durch den Schüler verantwortlich. Ziel ist es jedem Schüler sicheres Fliegen zu vermitteln. Die zur Grundschulung verwendeten Flugzeuge sind, unsere Motorsegler sowie unser zweisitziger Twin Astir als reines Segelflugzeug. Ende der praktischen Ausbildung ist die Abnahme der praktischen Prüfung durch einen unserer Fluglehrer. Um den Einstieg zum reinen Segelflug zu fördern ist eine möglichst große Zahl der Schullandungen mit den Motorseglern mit stehendem Motor durchzuführen. Die praktische Ausbildung ist in drei Teile gegliedert.
ad. A. Gewöhnungsphase und erste Schritte: Innerhalb der ersten 4 Stunden des praktischen Unterrichts lernt der Schüler bei nicht mehr als 10 Starts und Landungen mit dem Gerät vertraut zu werden und das Flugzeug selbst am Boden kennen zulernen. Die Flüge außerhalb der Platzrunde sollten dazu genützt werden Steuereingaben und deren Wirkung auf das Flugzeug zu probieren. Darüber hinaus sind bei diesen Flügen bereits kleine navigatorische Ansprüche zu erfüllen, die aber nicht über die Beantwortung der Frage wo sind wir jetzt und wo ist der Platz hinausgehen sollen. Diese längeren Flüge enden mit einer Landung als Segelflugzeug. Diese Phase endet mit einem Checkflug eines Lehrers mit dem bisher nicht geschult wurde. ad. B. Start und Landung: Nicht nur für den Einzelnen auch an das Vermögen des Vereines stellt diese Phase die höchste Anforderung. In 70 90 Platzrunden mit dem Motorsegler, in 40 60 Platzrunden mit dem Twin Astir, lernt der Schüler bei unterschiedlichsten Bedingungen das Flugzeug zu beherrschen.
Ende dieser Phase ist der erste Alleinflug. Der Schüler braucht hier nicht zurückfunken. Der Lehrer bzw. Betriebsleiter haben sich abzustimmen. Die Alleinflüge finden ausschließlich unter ständiger Funkverbindung mit dem Fluglehrer statt. ad. C. Der letzte Schliff: Den letzten Schliff gibt es nicht. Wir lernen nie aus, minimal benötigen wir folgende: Dieser Abschnitt endet mit der praktischen Prüfung. Bei den Prüfungsflügen ist der Fluglehrer an Bord. Ausgabe 03.01 J.F. |