FSV2000
Mittwoch - Februar - 15.02.2012 - 13:06 Uhr
ACHTUNG, LOAU max. TOW 2000 kg ...
===== LOAU (STOCKERAU AUT - STOCKERAU) =====
B) 1202151105 C) 1205151500 EST (B0213/12)
E) CAUTION: AERODROME LIMITED TO 2 TONS MTOW ( MAXIMUM TAKE-OFF WEIGHT).
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Aktuell sieht das BMVIT die Sache so, dass wir in Stockerau eine Zivilflugplatzbewilligung haben, welche uns lediglich Sichtflüge bei Tag mit einem max. Abfluggewicht von 2 Tonnen erlaubt.
Wie kam es dazu ?
Wie die meisten von Euch ja wissen, gibt es die EU-Verordnung 2320/2002, welche sich nach den Anschlägen von 11.September mit der Sicherheit der Zivilluftfahrt befasst. Geboren wurde eine Verordnung, welche versucht die Sicherheit beim Boarding, Ground Handling, etc. zu verbessern. Kurz gesagt, wie werden Flugplätze abgeschirmt, um die bösen Buben von Terroristen nicht an Bord der Luftfahrzeuge gelangen zu lassen.
Hier werden verschiedene Bedrohungsszenarien aufgestellt und erstmal wird ganz grob in zwei Kategorien von Flugplätzen unterschieden.
Große, für Luftfahrzeuge über 10 Tonnen max. Abfluggewicht zugelassen, mit viel gewerblichem Betrieb und andererseits natürlich kleine Flugplätze, auf welchen eben "die kleine Luftfahrt" unterwegs ist, und somit die Risken kleiner sind.
Den großen Flugplätzen hat man strengste Sicherheitsmaßnahmen verordnet, vom Zaun rund ums Flugfeld, beleuchteten Abstellflächen, versiegelten Flugzeugen, bewachten Zugängen mit Zutrittskontrollen, etc. Jedermann der mit einem Verkehrsflugzeug unterwegs ist kennt das Theater.
Jetzt wäre Stockerau mit seinen 40 Tonnen zulässiger Luftfahrzeugabflugmasse ein großer Flugplatz, unmöglich alle Maßnahmen sicherzustellen, unbezahlbar und undurchführbar im Privatfliegereibereich.
Im Zuge der Einführung der EU-Verordnung hat man da zu einem pragmatischen Ansatz gegriffen, wir haben uns in der AIP auf 10 Tonnen beschränkt, schwerere Flugzeuge müssen vorangekündigt werden. Vorlaufzeit für die Terrorismuswächter hier einzuschreiten.
Soll sein, kommt eh kein so ein schwerer Flieger zu uns .....
Kleine Flugplätze hat man einem nationalen Sicherheitsprogramm überlassen. Dieses nationale Sicherheitsprogramm war zum Thema der Flugfelder bis dato offenbar ein Stiefkind in unseren Verwaltungskreisen. 2011 nun begann man sich der Sache offenbar anzunehmen, evaluiert und entwirft offenbar eine Verordnung für ein NaSP Flugfelder.
Im Zuge der Evaluierung ist man auf unsere pragmatische Lösung gestoßen, welche mit der neuen geplanten Verordnung offenbar nimmer vereinbar ist.
Es soll in zukunft offenbar nur der Zivilflugplatzbescheid gelten.
Damit wären wir wieder ein goßer Flugplatz mit Zaun rundherum, etc.
Jetzt weiß auch das BMVIT offenbar, dass sowas undurchführbar ist und hat begonnen genauer zu recherchieren, ist dabei auf unseren Zivilflugplatzbescheid aus dem Jahre 1978 gestossen, in welchem damals noch für die Graspiste die 2 Tonen bewilligt wurden. Bei der Errichtung der Asphaltpiste, wurden nur die zivilen Bodeneinrichtungen bescheidmäßig geändert, nicht jedoch der Zivilflugplatzbescheid (§68-ZFV) an sich. Somit hätten wir tatsächlich noch die alten 2 Tonnen von der Graspiste ......
Es gibt allerdings da eine Unklarheit im Papierkonvolut, welche mit den zuständigen Juristen geklärt werden muss und aufgrund derer, das allgemeine Wissen über die 40 Tonnen herrührt.
Aktuell müssen wir uns aber bescheiden und mit den 2 Tonnen einmal auskommen, also liebe Betriebsleiter und Co., keine Mi8 Helicpoter, große Zweimots etc.
Bitte immer bei entsprechenden Anfragen auf die 2 Tonnen verweisen.
Änderungen im Jeppesen und der AIP sind beantragt......
Link: ACG-VFR Bulletin
Geschrieben von: Wolfgang Gockert